Was bedeutet die Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes ab 2023 für Schülerfirmen?
Veranstaltung auf Anfrage
Online-Informationsveranstaltung
Im Ergebnis der Realisierung von EU-Recht erfolgt ab dem 01.01.2023 eine Neuregelung im Umsatzsteuergesetz (UStG – § 2b), die auch Auswirkungen auf Schülerfirmen hat. Die bisherige Umsatzsteuerbefreiung entfällt. Dies gilt ausschließlich für rechtlich unselbstständige Schülerfirmen sowie die Schülerfirmen, die sich in Trägerschaft eines gemeinnützigen Vereins (z. B. Schulförderverein) befinden.
Um Problemen hinsichtlich der steuerrechtlichen Zuordnung und Behandlung von Schülerfirmen ab 2023 vorzubeugen, bieten wir für alle Verantwortlichen von Schülerfirmen in Sachsen Informationsveranstaltungen an.
Die Servicestelle Schülerfirmen hat sich Rechtsberatung eingeholt und gemeinsam mit Herrn Milke vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus möchten wir Ihnen Handlungsmöglichkeiten für Schülerfirmen zum Umgang mit der Gesetzesänderung vorstellen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte über das untenstehende Anmeldeformular an. Den Zugangslink erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung.
Sophie Kolb, LSJ Sachsen/ Servicestelle Schülerfirmen
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